Nov 18 2009

Das Amtsgericht Spandau …

thomas

…befasste sich heute eingehend mit den grundgesetzlich verbrieften Rechten von Wohnungseigentümern, die die Unverletzlichkeit der Wohnung betreffen. Das ist der Vortrag des Klägers – die Verwalterin hingegen findet, eine Wohnfläche müsse aber auch mal überprüft werden dürfen. Der Kläger sagt nein und das Gericht findet, der Streit sei überflüssig. Widersprich nie einem Gericht, sonst ‘wirts’ dein Leibgericht. Manche davon genießen eine gewisse Unerträglichkeit des Seins, nicht des Scheins.
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Jan 29 2009

Im Amtsgericht Lichterfelde tut sich was…

thomas
Amtsgericht Lichterfelde, Ringstr. 9

Amtsgericht Lichterfelde, Ringstr. 9

(12.04.09: Kommentarfunktion wg. Spam-Angriffen abgeschaltet)

Amtsgerichte sind Orte des Rechts. Und was verändert sich langsamer, als eben jenes? Das Gebäude hat nun schon einen Zahn an Zeit verwittert, und trotzdem gehören die wilhelminischen Bauten zu jener Art von menschlichen Behausungen, die wir uns trotz alledem recht gern ansehen. Wir sehen Putten und Figuren, und eine Art von Erhabenheit strahlt die verwitterte Fassade aus. Gleichwohl ist uns die Ewigkeit bekannt. Die Ewigkeit der geführten Verfahren. In der Außenstelle Lichterfelde wird WEG-Recht für den Amtsgerichtsbezirk Schöneberg gesprochen. Das Grundbuchamt ist hier beheimatet. So sehr unser Gastbeitrag von Prokrastination (Aufschieberitis) schwärmte, also von liegen lassen und den Dingen ihren Lauf geben, so sehr haben wir uns schon oft nach anderem verzehrt.

Es tut sich was in Lichterfelde. Ist etwa nun der ‘Ruck, der durch Deutschland gehen muss’ (berühmte Rede von Alt-Bundespräsident Roman Herzog)  in Lichterfelde, Dienstgebäude Ringstr. angekommen? Es hieß doch lange Zeit, dass grundbuchliche Akten halbe Jahre verschlingen. Es war doch bekannt, dass die WEG-Abteilung ihre Schwierigkeiten hatte. Manch Verfahren glich mehr einem Treffen alter Bekannter, als einem brillant geführten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Monate gingen ergebnislos ins Land, von keinem Antrag, von keinem Amtsermittlungsgrundsatz getrübt. Berühmt war die richterliche Verfügung jenes Inhalts, der Antragsteller möge nun nach einem gewissen Zuwarten auf Godot schriftsätzlich vortragen, ob er noch Anträge zu stellen beabsichtige? Grrrrr….waren das Zeiten.

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