Nov 18 2009

In Oświęcim gab es genaue Verhaltensregeln für den gemeinsamen Toilettengang: Verhalte dich ruhig

thomas
Verhalte dich ruhig - Inschrift in Oświęcim-Birkenau

Verhalte dich ruhig - Inschrift in Oświęcim-Birkenau

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(Der SS-Oberscharführer Josef Klehr in seinen letzten Worten im Ausschwitz-Prozess – weiteres auch hier)

Alles war genau geordnet. Noch war an eine deutsche Rechtschreibreform nicht zu denken. Doch die Anrede der Beschriftung an dieser Wand war entgegen anderslautenden Rechtschreibregeln mit Bedacht klein gehalten: ‘Verhalte dich ruhig.’ – Das war keine Bitte, das war eine Anordnung. Wer sie missachtete, dem konnte sofort mit einem Gewehrkolben der Schädel eingeschlagen werden. Oder es gab einen Fangschuss. Von vorn ins Gesicht, oder von hinten. Egal. Was darauf folgte, war nur noch die Erledigung deutscher Gründlichkeit: Mit einem Eintrag ins Lagerbuch wurden Häftlinge ausgetragen, die aus lagerinternen Gründen (wie diesen) umgekommen waren. Zur Rechenschaft wurde erst einmal niemand verpflichtet. Man konnte in diesem Höllentreiben nicht gegen Dienstvorschriften dadurch verstoßen, dass man Menschen umbrachte. Das war das erklärte Ziel dieses Lagers.  Die so genannten Auschwitz-Prozesse fanden erst ab 1963 vor dem Landgericht Frankfurt/Main statt. Diese Aufschrift (Foto oben) dürfte etwa aus dem Jahre 1941 (Neubau von Auschwitz 2 – Lager Birkenau)  stammen.

Heinrich Himmler hatte die Endlösung der Judenfrage generalstabsmäßig vorbereitet, die Wannseekonferenz beschloss nur noch die Umsetzung dessen, was Himmler sich zuvor ausgedacht hatte. Mit dem neugegründeten (Erweiterungs-)Lager Auschwitz-Birkenau wurde 1941 in systematischer Weise der Völkermord technisch verwaltbar gemacht. weiter lesen


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